AGB

I. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Seminarteilnehmern und dem Weiterbildungseinrichtung Antigewalt-Training (kurz AT genannt).



II. Anmeldungen

Für alle Weiterbildungen ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Teilnehmer*innen* können sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail anmelden.

Für die Weiterbildungen ist bereits die Anmeldung verbindlich. AT benachrichtigt die Teilnehmer*innen, wenn der Kurs belegt ist oder ausfällt. Die Teilnehmer*innen erhalten entweder eine Absage oder eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum bei AT berücksichtigt.



III. Teilnahmegebühren

Für die Teilnahme an den Weiterbildungen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren sind dem Seminarprogramm bzw. den jeweiligen Ankündigungen der einzelnen Weiterbildungen zu entnehmen. 

Die Gebühren für Weiterbildungen müssen bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn bei AT eingegangen sein. Bei einer Anmeldung, die weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Gebühren sofort fällig und zahlbar. 

Bei verspäteter Zahlung behält sich AT das Recht vor, Teilnehmer*innen von der Teilnahme auszuschließen.

IV. Durchführung

Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige Mindest-Teilnehmer*innenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden sofort erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

AT behält sich das Recht vor, auch kurzfristig einen Referentenwechsel, Raumänderungen sowie Änderungen des Veranstaltungsortes/-hotels vorzunehmen. Die eingegangene Verpflichtung zur Teilnahme bleibt bestehen. 

Teilnehmer*innen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Verringerung der Gebühren besteht nicht.

V. Rücktritt

Bei den Weiterbildungen berechnet AT im Falle des Rücktritts bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine pauschale Aufwandsentschädigung von 20,- Euro. Bei einem späteren Rücktritt sind die Teilnehmer*innen zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. 
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei AT. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen von AT, die Teilnehmer*innen von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr zu befreien, wenn eine Ersatzperson gestellt wird oder AT Teilnehmer*innen von der Warteliste gewinnen kann.

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Reduzierung der Gebühren.



VI. Haftung

AT haftet nicht für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, es sei denn, dass der Schaden von AT vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des/der Referenten und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die AT nicht zu vertreten hat, befreien AT für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist AT nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

VII. Datenspeicherung

Die Teilnehmer*innen willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein. Alle wichtigen Angaben zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

VIII. Urheberrecht

Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen sowie für die Software. Das Kopieren und die Weiterleitung an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberberechtigten zulässig.



IX. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Abweichung von dieser Bedingung bedarf der Schriftform.

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganze oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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